Die Verhandlung gegen den Parkschützer Dominik Blacha endete mit einem skandalösen Urteil, denn er wurde zu 70 Tagessätzen à 40 EUR verurteilt (zum Vergleich: Teilnehmer von Sitzblockaden gegen Stuttgart 21 wurden zu 10-30 Tagessätzen verurteilt). Der Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft lautete "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte", obwohl der Angeklagte an einem Betonblock festgekettet auf dem Boden lag und keinen Widerstand leistete. Der angeblich geschädigte Polizist der technischen Einheit aus Biberach, der Herrn Blacha am 15.2.2012 vom Betonblock befreite, gab als Zeuge an, in keiner Weise geschädigt worden zu sein. Der Angeklagte habe kooperiert und sich friedlich verhalten.
RA Andreas Kurth, der Dominik Blacha vor Gericht vertritt: „Ich halte die Verurteilung für rechtsfehlerhaft und einen konstruierten Kriminalisierungsversuch. Nirgendwo sonst in Deutschland werden und wurden bisher Ankettaktionen als strafbarer Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gewertet. Das Urteil mit seinem uferlosen Gewaltbegriff ist eine Diffamierung gewaltfreier Protestaktionen.“ Rechtsanwalt Kurth weiter: „Die Anzahl der Tagessätze ist nicht tatangemessen, der Tatvorwurf ist falsch und wurde von den Polizisten, die als Zeugen auftraten, widerlegt. Wir werden gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.“
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