Die 336. Montagsdemo am 29. August 2016

Die 336. Montagsdemo findet am 29. August 2016 ab 18 Uhr auf dem Schlossplatz in Stuttgart statt. Gegen 18:40 Uhr startet der Demozug vom Schlossplatz über die Königstraße (rechte Seite der Baumallee) bis zur Mahnwache. Dort endet die Demonstration mit dem Schwabenstreich.

Redner:

  • Hans Heydemann, Ingenieure22, „Verschieben der Fluchttreppen – keine Lösung für den Brandschutz“

Motto: Raus aus der Grube – Umstieg 21                                             Musik: Odalys/Birgit van Straelen                                           Moderation: Andreas Schwab, Demoteam

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SWR2 Journal: 6 Jahre Mahnwache

Die SWR2-Sendung "Journal" berichtete gestern über unsere Mahnwache – einen Monat nach dem 6. Geburtstag – oder: nach 2.222 Tagen und Nächten.

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Ein Mausklick auf das Bild führt zur SWR2-Seite, wo Sie den Beitrag nachhören können.

Webseite des Interview-Partners Prof. Dieter Rucht.

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Kostas-Karikaturen: letzte Stücke der Exklusiv-Drucke

Zur 333. Montagsdemo hatten wir zusammen mit dem Stuttgarter Karikaturisten Kostas Koufogiorgos zehn seiner Karikaturen als exklusive Drucke im Spenden-Angebot. Die Drucke trafen auf viel Interesse, die meisten gingen gleich während der Demo weg. Nun gibt es noch ein paar letzte Stücke an der Mahnwache und bei den nächsten Montagsdemos. Die folgenden Motive sind verfügbar:

In Stuttgart tobt ein Bahnprojekt

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Die Bahn entscheidet sich für die Fortführung von Stuttgart 21

Dem Großflughafen Berlin-Brandenburg droht die Insolvenz

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Die 335. Montagsdemo am 22. August 2016

Die 335. Montagsdemo findet am 22. August 2016 ab 18 Uhr auf dem Schlossplatz in Stuttgart statt. Gegen 18:40 Uhr startet der Demozug vom Schlossplatz über die Königstraße (rechte Seite der Baumallee) bis zur Mahnwache. Dort endet die Demonstration mit dem Schwabenstreich.

Redner:

  • Tom Adler, Stadtrat SÖS-LINKE-PluS: „Wunsch und Wirklichkeit am Rosenstein“

Motto: Raus aus der Grube – Umstieg 21
Musik: La Rodena
Moderation: Thomas Renkenberger, Parkschützer

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Rede von Wilfried Dechau bei der 334. Montagsdemo

Rede von Wilfried Dechau, Kurator der Ausstellung "Stuttgart reißt sich ab", auf der 334. Montagsdemo am 15.8.2016

Stuttgart reißt sich ab, ...

... so heißt die Ausstellung, die noch bis zum 25. September in der architekturgalerie am weissenhof gezeigt wird. Ich habe sie zusammen mit der Architektin Claudia Betke kuratiert.

Über die Ausstellung möchte ich reden – und Sie dazu anstiften, sie sich anzuschauen. Noch ist Zeit genug. Bis zum 25. September wird es den einen oder anderen Regentag geben. Da kann man sich in der architekturgalerie am weissenhof unterstellen und Bilder anschauen. Der Titel der Ausstellung ist unscharf. Wer bitte reißt wen ab? Stuttgart sich selbst? Wie bitte? Geht’s noch? Sollte man nicht lieber Ross und Reiter nennen? Erstens: Wer reißt was ab und warum? Zweitens: Wer lässt was abreißen und warum?

Die gesamte Rede im Layout von Wilfried Dechau finden Sie in der PDF-Datei.

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Rede von Maggie Klingler-Lauer bei der 334. Montagsdemo

Rede von Maggie Klingler-Lauer, AK „S21 ist überall“, auf der 334. Montagsdemo am 15.8.2016

Erfolge im Kampf gegen unnütze Großprojekte

Liebe Freunde,
wir sind nicht allein, das konnten die sechs Kolleg(inn)en vom Arbeitskreis „Stuttgart21 ist überall“ beim sechsten Forum in Bayonne erfahren. Wir haben neue Informationen und Erfolgsmeldungen:

  • Der Bau des Tiefbahnhofs und der Tunnels unter Florenz wurde nach überraschender Entscheidung des italienischen Staatspräsidenten Renzi gestoppt! Nach 20 Jahren Planung, zehn Jahren Bauzeit, einer wüsten Baugrube, nach zehn Jahren Protest und 750 verpulverten Millionen!
  • Im Susatal wollen die Betreiber der Schnellbahntrasse jetzt einen Entlastungstunnel einweihen, weil sie mit den eigentlichen Tunnelarbeiten nicht vorankommen.
  • Die französische Regierung beschloss, die Planung für die Schnellbahntrasse Bordeaux – Spanien zu stoppen! Grotesk allerdings: Der Trassenanschluss in Spanien wird weiter geplant!
  • In Notre Dames des Landes (NDDL) kam es Ende Juni zu einer von der Regierung aufgezwungenen Volksabstimmung, die die Protestbewegung genauso knapp verlor wie wir 2011.

Die Protestbewegung war von uns gewarnt worden, wusste, dass aufgezwungene Volksabstimmungen so zugeschnitten und inszeniert werden, dass nur die Betreiber gewinnen können – sonst würden sie nicht erlaubt. Die Protestbewegung verband mit der Volksabstimmung eine erfolgreiche Infokampagne.

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Rede von Dr. Eisenhart von Loeper bei der 334. Montagsdemo

Rede von Dr. Eisenhart v. Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21, auf der 334. Montagsdemo am 15.8.2016

Stuttgarter Netz AG im Prozess gegen EBA: kein Durchbruch, aber wichtiger Teilerfolg beim Verwaltungsgericht Stuttgart

Liebe Freunde,
wir, die Bürgerbewegung für den Umstieg 21, sind sorgsame Beobachter, nicht verantwortliche Kläger in dem Prozess, den die Stuttgarter Netz AG gegen das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) führt. Der Vorsitzende Richter leitete letzte Woche die Verhandlung mit 150 Teilnehmern zwar fair, aber es kam doch zu empörenden Mängeln:

1. Gerade sechs Wochen zuvor hatte der Eisenbahnsenat des Bundesverwaltungsgerichts gegen das EBA entschieden und eine Planfeststellung für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt, weil im Fall der Streckenstilllegung von Sulen ein Stilllegungsverfahren unterlassen wurde. Warum hat der Richter nur bedauert, dass die schriftlichen auswertbaren Gründe noch nicht vorlagen? Leider hat niemand – auch nicht der Klägervertreter, den ich darum bat – beantragt, die Verhandlung zu vertagen, um die höchstrichterlichen Urteilsgründe auszuwerten und auf dieser Basis vielleicht anders zu entscheiden.

2. Außerdem: Die Stuttgarter Netz AG will gerichtlich nur verhindern, dass die Deutsche Bahn das oberirdische Gleisvorfeld des Kopfbahnhofs abbauen darf, bevor das EBA hierfür ein Stilllegungsverfahren durchgeführt und der Netz AG die Übernahme von acht Gleisen ermöglicht hat. Das Verwaltungsgericht hat dem entgegengehalten: Der eisenbahnrechtliche Schutz vor Stilllegungen von Bahnhöfen und Strecken betreffe nicht konkrete Gleisanlagen, sondern die bloße Bahnverbindung zwischen zwei Orten. Das verzerrt die Realität: So wird die unterschiedliche betriebliche Qualität von Kopfbahnhof und S21 übergangen und der Schutzzweck des Gesetzes missachtet:

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Nicht S21 – und doch ähnlich: Gerichtsbericht über Prozess wegen angeblichen Hausfriedensbruchs

Vorbemerkungen
In den letzten sechs Jahren hat sich das politische Bewusstsein nicht weniger Stuttgarter Bürger/-innen geschärft. Vieles, was man nun durch die S21-Brille sieht, hätte man früher als isolierte Vorkommnisse wahr genommen, die nichts miteinander zu tun haben. Heute wissen wir, dass es ein bundesweites, ja, internationales „System 21“ (Prinzip S21) gibt, zu dem Phänomene wie „vor vollendete Tatsachen stellen“, „Intransparenz“, „Volksverdummung“, „Kostenverschleierung“, „Vertuschung“, "Investorenwohl vor Allgemeinwohl" und vieles mehr gehört.
Auch in der Justiz kann man dieses „System 21“ beobachten. Selbst wenn ein Prozess nichts mit Stuttgart 21 zu tun hat, es also keinen Zusammenhang mit einer K21-Demo oder der S21- Baustelle gibt, so hat die gerichtliche Aufarbeitung z. B. bei Hausfriedensbruch doch viele Parallelen zu einem Prozess um eine S21-Platzbesetzung. In der Prozessführung beim Vorwurf „Hausfriedensbruch“, im Verhalten von Staatsanwaltschaft und Polizeizeugen können interessante Parallelen erkannt werden. So geht es im folgenden Bericht zwar nicht um S21, doch sind alle prozessrelevanten Details übertragbar.

Rückblick: Prozess am Amtsgericht Cannstatt
Vor zwei Jahren waren vier Angeklagte wegen des Vorwurfs des Hausfriedensbruchs vom Amtsgericht Bad Cannstatt zu je 15 Tagessätzen verurteilt worden. (Die Verfasserin dieses Berichts kommentierte damals: „Selten hat mich ein Prozess – d. h. seine Führung und sein Ausgang – so erschüttert und ratlos gemacht.“) Zwei der Angeklagten hatten die Strafe angenommen, Georg B. und Th. S. jedoch hatten Berufung eingelegt. Und das war sinnvoll gewesen, denn das Amtsgericht hatte mehr als schlampig gearbeitet. Ja, es hatte sich die Sache einfach gemacht: Zwei Zeugen waren vernommen worden, auf Filmbeweismateriel wurde verzichtet (bei Videos aus technischen Gründen). Beweisanträge wurden mit „nicht der Wahrheitsfindung dienlich“ abgewiesen, und zwar so massiv, dass man an die Tür des Gerichtssaales ein Schild hätte anbringen können mit „Hier werden keine Beweisanträge angenommen“. Überhaupt war das Verfahren mit drei Stunden viel zu eng terminiert. Offensichtlich bestand kein wirkliches Interesse an einer Aufarbeitung des Geschehens. Wie gut, dass zwei der dann Verurteilten die Zuversicht hatten, dass eine höhere Instanz genauer hinblicken würde. Sie sollten Recht behalten. Ihre Berufung war erfolgreich, denn es kam im Juni 2016 am Landgericht Stuttgart zu einem Freispruch. Da die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Urteil – welches am 15. Juli 2016 schriftlich vorlag - eingelegt hatte, musste die Entscheidung darüber abgewartet werden. Nachdem die Staatsanwaltschaft nun ihre Revisionsbestrebungen zurückgezogen hat, ist das Urteil – der Freispruch - rechtskräftig und ein Bericht über „den Fall“ kann erscheinen. weiterlesen

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Die 334. Montagsdemo am 15. August 2016

Die 334. Montagsdemo findet am 15. August 2016 ab 18 Uhr auf dem Schlossplatz in Stuttgart statt. Gegen 18:40 Uhr startet der Demozug vom Schlossplatz über die Königstraße (rechte Seite der Baumallee) bis zur Mahnwache. Dort endet die Demonstration mit dem Schwabenstreich.

Redner:

  • Dr. Eisenhart von Loeper, Aktionsbündnis gegen S21; "Die Stuttgarter Netz AG gegen die Deutsche Bahn AG - Das Urteil des Verwaltungsgericht Stuttgart"
  • Maggie Klingler-Lauer, AK „Stuttgart 21 ist überall“: Bericht vom 6. Forum gegen unnütze und aufgezwungene Großprojekte in Bayonne und von einer S21-Veranstaltung in San Sebastian, Baskenland
  • Wilfried Dechau, Architekturfotograf, Kurator der Ausstellung: "Stuttgart reißt sich ab“

Motto: Raus aus der Grube – Umstieg 21
Musik: Körpa Klauz, Polit-Rap / entfällt
Moderation: Dr. Norbert Bongartz, Aktionsbündnis gegen S21

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Videos von der 333. Montagsdemo am 8.8.2016

Timo Brunke, Wortkünstler

Prof. Herta Däubler-Gmelin, ehem. Bundesjustizministerin

Christian Pätzold, Schauspieler

Die gesamte Demo inkl. Musik gibt's unter diesem YouTube-Link.

Vielen Dank an alle, die die Demo per Video aufgezeichnet haben!

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KONTEXT zur 333. Montagsdemo

Die Kontext-Wochenzeitung veröffentlicht heute die Rede der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, die sie bei der 333. Montagsdemo am 8.8.2016 gehalten hat: "Geißler, bitte melden!". Außerdem ein Kommentar zu dieser Rede: "Kein Wort zur SPD"

Und was schreiben Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten zur 333. Montagsdemo und zum Auftritt einer ehem. Bundespolitikerin und S21-Kritikerin innerhalb der SPD? Nichts! Das verdient eine Serie an Leserbriefen an die beiden Lokalredaktionen: redaktion@stz.zgs.de und redaktion@stn.zgs.de

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S 21: Klage der Stuttgarter Netz AG gegen den Abbau der Gleisanlagen des Stuttgarter Hauptbahnhofs -mündliche Verhandlung-

PRESSEMITTEILUNG Verwaltungsgericht Stuttgart vom 02.08.2016

Am

Dienstag, den 09. August 2016, 14:00 Uhr,

im Sitzungssaal 5 des Gerichtsgebäudes in Stuttgart,

Augustenstraße 5,

verhandelt die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart über die Klage der Stuttgarter Netz AG gegen den Abbau der Gleisanlagen des Stuttgarter Hauptbahnhofs (Az.: 13 K 2947/12).

Mit ihrer (vorbeugenden Verpflichtungs-)Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Eisenbahn-Bundesamt, möchte die Stuttgarter Netz AG erreichen, dass das Eisenbahn-Bundesamt der (beigeladenen) DB Netz AG untersagt, mit den Gleisabbauarbeiten zu beginnen, bevor ein Stilllegungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahn-Gesetz - AEG - durchgeführt ist. Die Landeshauptstadt Stuttgart ist als Erwerberin der Gleisflächen ebenfalls Beigeladene in diesem Verfahren.

Die Stuttgarter Netz AG möchte die Eisenbahninfrastruktur im bestehenden Stuttgarter Kopfbahnhof erhalten und ist der Ansicht, dass das umstrittene Großprojekt Stuttgart 21 zu einer Einstellung des Betriebes des oberirdischen Kopfbahnhofes führe, die die Betriebsqualität im deutschen Eisenbahnnetz nachhaltig negativ beeinflusse. Auch nach Fertigstellung des unterirdischen Durchgangsbahnhofs bestehe ein Interesse an der Erhaltung der oberirdischen Bahnbetriebsanlagen des bestehenden Kopfbahnhofes, weil der neue Tiefbahnhof nicht unbeschränkt befahren werden könne. Daher vertritt die Stuttgarter Netz AG die Rechtsauffassung, dass die Gleisanlagen nicht ohne Stilllegungsverfahren nach § 11 AEG abgebaut werden dürfen. weiterlesen

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