Rede von Steffen Siegel, Schutzgemeinschaft Filder e.V., auf der 242. Montagsdemo am 13.10.2014
Bilanz der Filderanhörung
Seid herzlich gegrüßt,
die letzten Wochen könnte man unter das Motto stellen: „Wir biegen uns das Recht zurecht“. Elf anstrengende Tage Erörterungsverfahren zum Filderabschnitt liegen hinter uns. Jeden Morgen kamen Teilnehmer zu spät, weil die S-Bahnen mit ihren üblichen Verspätungen fuhren. Und auf denselben Gleisen sollen in Zukunft noch die Züge aus Zürich und Horb – die sogenannten Gäubahnzüge – im Mischverkehr durch Leinfelden-Echterdingen donnern. An den Engstellen in der Rohrer Kurve, in den Tunneln mit windiger Ausnahmegenehmigung, an den höhengleichen Kreuzungen und vor allem im Terminalbahnhof, der im eingleisigen Gegenverkehr befahren werden soll, sind Störungen vorprogrammiert.
Die TU Dresden hat nun im Auftrag von Leinfelden-Echterdingen genau diese Binsenweisheit, nämlich das zu erwartende Aufschaukeln von Verspätungen wissenschaftlich bestätigt. Die Bahn kommt – wer hätte es gedacht – zu anderen Ergebnissen und erklärt dies damit, dass sie ihren Fahrplan ganz kurzfristig passend gemacht habe und dies dem Dresdner Wissenschaftler leider vergessen habe mitzuteilen. Das ist so ungeheuerlich, dass der S21-Sprecher Wolfgang Dietrich am selben Abend kleinlaut eingestehen musste, dass „der S-Bahnbetrieb durch die Gäubahnen nicht ganz unbeeinflusst“ sei. Und wenn der das schon so sagt, heißt dies wohl, dort herrscht in Zukunft Chaos. Das Erörterungsverfahren lief weiter in diesem Stil ab.
Zuerst sagt die Bahn, der zusätzliche Lärm in Leinfelden-Echterdingen sei vernachlässigbar, nach Anhörung der Lärmgutachter muss sie kleinlaut weitere Untersuchungen, ja unter Umständen eine weitere Erörterung zum Schall- und Erschütterungsschutz zugestehen.
Beim Brandschutz im 27 Meter unter der Messe liegenden Fernbahnhof, den die Bahn als absolut sicher bezeichnet, können unsere Fachleute zeigen, dass dort vieles im Argen liegt, unterstützt vom Kreisbrandmeister, der sagt: „die Bahn hat nicht nachgewiesen, dass die Flughafenbahnhöfe sicher sind“.
Und so geht es bei den „verkehrlichen Aspekten“ weiter. Die Bahn verweigerte die Erhebung der Passagierströme zum Flughafen. Und die Bahn verweigerte trotz klarer Aufforderungen in der Schlichtung und im Filderdialog, die Panoramastrecke funktionstüchtig zu erhalten, und wir müssen ihr zeigen, dass und wie dies gehen könnte.
Der Rechtsanwalt der Bahn hat sogar die Stirn zu behaupten, die Forderung nach einer umsteigefreien Fahrt der Gäubahnzüge über den Flughafen stünde im Landesmessegesetz. Nur, wenn jemand das Landesmessegesetz kennt, dann wir von der Schutzgemeinschaft Filder. Es war eine bewusste Falschaussage.
Die Bahn behauptet nach wie vor wahrheitswidrig, dass das Ergebnis des Filderdialogs ein anderer Flughafenbahnhof sei. Gemeint ist der Murks unter der Flughafenrandstraße, den jetzt in ihrer Not viele S21-Befürworter, ja sogar so scharfe Verfechter der Antragstrasse wie Drexler und Razavi als Lösung für alle Filderprobleme sehen. Dieser
neue Bahnhof entschärft ein Problem (Gegenverkehr im Terminalbahnhof), schafft aber viele neue.
(Sprengung des Kostendeckels, hoher Landverbrauch, bahnbetrieblich überforderter Bahnhof,…)
Und schließlich ging es auch um die kriminelle Bahnsteigneigung im Stuttgarter Tiefbahnhof. Der Verlauf dieser Diskussion war grotesk.
Eine klare Vorgabe beim Bau von größeren Bahnhöfen ist: Bahnsteige in Bahnhöfen sollen die Neigung von 2,5 Promille nicht übersteigen. Wir fragten: Wie kann man dann in Stuttgart das 6-fache, also über 15 Promille planen? Der Rechtsanwalt der Bahn schoss sofort scharf: Dieses Thema dürfen wir hier nicht mehr diskutieren, für PFA 1.1 (HBHF) existiert ein bestandsfester Planfeststellungsbeschluss. Egal, wie steil dort gebaut werden soll, es ist genehmigt. Als die Diskussion dennoch hochkochte, zieht der Bahnjurist eine neue Idee aus dem Hut: Die Bestimmung sei keine Muss-Bestimmung sondern eine Soll-Bestimmung, der Bahnhof solle nicht steiler als 2,5 Promille sein, also könne man sehr wohl steiler bauen, beim Nachweis gleicher Sicherheit. Das Verrückte ist, es geht nicht um ein bisschen steiler, es geht um das 6-fache, nämlich 15 Promille – absolut einzigartig bei Großstadtbahnhöfen. (Köln, mit Abstand steilster Bahnhof, knapp 7 Promille, jedes Jahr mehrere Wegrollunfälle!)
Zur Veranschaulichung der Absurdität ein Beispiel: Angenommen, vor einem Kindergarten gelte die Regelung, man solle nicht schneller als 25 km/h fahren, folgt nach der Argumentation der Bahnjuristen: Man könne, da es eine Soll-Vorschrift ist, sehr wohl auch mit 6-facher Geschwindigkeit, also mit 150 km/h am Kindergarten vorbei fahren, man muss ja nur die gleiche Sicherheit garantieren. Dies allerdings kann niemand. Das nur als Beispiel, mit welchen Absurditäten wir uns rumschlagen mussten.
Letzte Woche nun waren im Erörterungsverfahren noch zwei Tage (Montag und Dienstag) vorgesehen für großräumige Varianten, für die Gesamtplanrechtfertigung und für Sonstiges und uns wur-den noch zwei weitere Tage (Mittwoch und Donnerstag) vorsorglich zugesagt, falls wir nicht fertig werden sollten.
Am späten Montagnachmittag konnte Christoph Engelhardt eine erste Einführung in seine umfangreiche grundsätzliche Kritik an S21 geben, die sofort von der Bahn wortreich, wenn auch nicht überzeugend, gekontert wurde. Und es wurde ihm versprochen, dass er am nächsten Tag, dem vorerst letzten Tag, ausführlich zu seiner Kritik an der Leistungsfähigkeit des Tiefbahnhofs und am Stresstest vortragen dürfe.
Überraschend sagte Frau Bühler vom Regierungspräsidium dann aber am Dienstagmittag, sie wolle die Veranstaltung am Abend beenden, es seien ja alle Argumente im Wesentlichen ausgetauscht. Das war ein Hammer, damit hatten wir nicht gerechnet. Christoph Engelhardt war zu seinen wesentlichen Einwänden noch nicht wieder gehört worden. Und natürlich hatten sich noch viele gemeldet, u.a. auch wegen der fehlenden Finanzierung des Projekts oder weil sich die Prognosen, auf denen S21 aufbaut, als falsch erwiesen haben usw. Engelhardts Beitrag wurde – vermutlich gezielt – von der Versammlungsleitung immer weiter hinausgeschoben und dies hätte eigentlich zwingend eine Fortsetzung am Mittwoch erfordert.
Christoph Engelhardt hatte nur noch die Möglichkeit, am Dienstag, spät abends eine hervorragende, überzeugende Kurzfassung abzugeben und auf all die wichtigen Punkte hinzuweisen, die noch gar nicht behandelt wurden, wie z.B. die unzulässige Auslegung des Bahnhofs auf 32 Züge, die Verlagerung absurd vieler Zugfahrten in die Nacht, die Fehler im Stresstest, die Unterdimensionierung der Fußgängeranlagen und der Entfluchtungsmöglichkeiten usw. usw. Aber die Erörterung wurde gnadenlos abgebrochen, ohne dass die Bahn auf die Argumente einging – oder besser eingehen wollte. Es war zum Heulen.
Die Erörterung war aber auch eine großartige Demonstration, was hervorragende Fachleute aus der Bürgerschaft zustande bringen. Wir alle, ich kann sie nicht alle nennen, arbeiteten bis zur Erschöpfung und auf eigene Kosten und waren in vielen Belangen den Profis der Bahn überlegen.
Projektsprecher Wolfgang Dietrich kündigte noch am Abend des Erörterungsendes seinen Rücktritt an, verbunden mit dem Eingeständnis, dass sich das Projekt S21 wegen der „Ungereimtheiten auf den Fildern“ um mehr als ein Jahr (meint er zwei?) verzögern werde, und das ist unser Erfolg, wir haben ihm die Ungereimtheiten mühsam begreiflich gemacht! Hatte Dietrich nicht stets damit gedroht, jedes Jahr Verzögerung bedeute 100 Mio. Mehrkosten? Also sind wir jetzt schon bei über 7 Mrd. Gesamtkosten!
Nur wenige Tage zuvor hatte der Bahnjurist noch Stein und Bein geschworen, dass das Projekt seriös durchfinanziert sei, und seine technischen Mitstreiter beteuerten für sich und alle ihre Mitarbeiter, dass man mit S21 bis 2021 ganz sicher fertig sei. Und nun dies, das ist eben typisch Bahn und typisch Dietrich.
Auf den Fildern versagt die Bahn seit über zwölf Jahren. 2002 wurde das erste Mal versucht, beim EBA ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten. Erfolglos wie in den Jahren darauf. Statt deshalb aber anders zu planen, passierte nichts, selbst dann nicht, als 2010 ein Herr Ramsauer eine üble Ausnahmegenehmigung aussprach. Heute, wieder 4 Jahre später, setzt man uns diese zwölf Jahre alte Antragstrasse nahezu unverändert vor und wundert sich, dass dieser Mist Probleme macht, und überschüttet uns mit Halbwahrheiten.
Dreiste Unfähigkeit und ein Denken in Unterschlagungen und Falschaussagen bis hin zur Rechts-beugung zieht sich wie ein roter Faden durch das gesamte Verfahren und macht nicht mal vor Ämtern und Gerichten Halt.
Auch ringsum die Erörterung herum stinkt es gewaltig: Hier nur einige Punkte:
1. Bei der Grundwassergenehmigung durch das EBA vor zwei Wochen wurde locker behauptet, dass eine mehr als doppelte Wasserentnahme kein Problem sei, ja bei starkem Regen könne man beliebig viel entnehmen (Petrus-Faktor), und außerdem, man höre und staune, müsse man es genehmigen, u.a. mit der Begründung, man könne jetzt nicht mehr anders, da ja bereits so viel Geld vergraben worden sei, und auch das Ergebnis der Volksabstimmung „spreche für eine zügige Umsetzung des Projekts“. Das hat nichts mehr mit Recht zu tun, das ist frivoler Amtsmissbrauch.
2. Und was hört man vor fünf Tagen: Die Bundesregierung will mit einer Gesetzesänderung die Stilllegung von Bahnhöfen erleichtern. Dabei geht es um die rechtlich höchst umstrittene Freigabe des Gleisvorfeldes am HBF, ohne die S21 nicht umsetzbar ist. Dobrindts Behauptung, es bestehe kein Zusammenhang mit S21, ist nachweislich falsch. Die Stuttgarter Zeitung spricht gar von einer „Lex S21“. Wieder will man sich das Recht zurecht biegen
3. Wir von den Fildern kennen dies. Als man Ende der 90er Jahre eine Großmesse auf den Fildern plante, drohte dies am Widerstand der Landwirte und Kommunen zu scheitern. Mit Hilfe eines speziellen, eigens erfundenen Gesetzes, dem „Landesmessegesetz“, gelang der Landesregierung Baden-Württemberg, was nach damals gültiger Rechtslage unmöglich gewesen wäre: den Bau einer Großmesse mit der Begründung, sie diene dem Gemeinwohl und dafür dürfe man enteignen, d.h. man dürfe den Bauern das Land stehlen. Schon damals bog man sich das Recht zurecht.
Aber auch im Kleinen biegt man:
4. Dieser Tage liest man, dass die Bahn die heute 35 000 Quadratmeter große Baustellenfläche am Tunnelportal am Fasanenhof auf Kosten fruchtbarer Äcker vergrößern will. Das widerspricht dem Planfeststellungsbeschluss zu 1.2 und allen bisherigen Beteuerungen.
5. Letzte Woche bog man sich im Verband Region Stuttgart auch was zurecht: Ein klarer Beschluss in allen Parlamenten, nämlich den Kostendeckel nicht zu heben, soll dort im Handstreich von CDU, FW, FDP und SPD ausgehebelt werden. Die Bahn hat allenthalben überall versagt und nun wollen andere, z.B. die Region finanziell einspringen, um auf den Fildern einen anderen Bahnhof zu bauen, der in Wirklichkeit noch schlechter ist.
Dabei ist die bessere Lösung fast aller Probleme auf den Fildern so einfach: die Gäubahn mit einem Halt in Vaihingen über die Panoramastrecke nach Stuttgart belassen und einen S-Bahn-Ringschluss über die Filder.
Ich glaube, die letzten zwei Wochen haben wir es geschafft, doch einige Befürworter nachdenklicher zu stimmen, auch wenn oder vielleicht gerade weil hier von den Vorhabensträgern immer wieder so gelogen wurde, dass sich die Schienen bogen.
Wir wissen, verbogene Schienen werden zur Entgleisung des Projekts 21 führen. Nach dieser Erörterung kann es eigentlich nicht anders kommen.
Wir bleiben oben!
was bleibt ist, dass das RPS auf Vorhalte nicht kommunaler Kritiker, dass Daten falsch sind, unglaubwürdig oder unvollständig keine ernsthaften Bemühungen machte diesen Mangel abzustellen. Hier hat die DB sich unverzüglich und unmissverständlich zur Manipulation bekannt. Da die Baupläne selbst jahrelang unverändert geblieben sind, kann die Vorbereitungsaufwendung nur dem strategischen Schauspiel zur Kostendeckelanhebung geschuldet sein. Das RPS hat nicht gezuckt als der Vorhabensträger den Kostennutzenindikator mit 1,2 -1,5 angab. Das war die Lüge bei 4,089 Mrd ! und geträumten leichten ! Güterzügen. Was fehlt sind die Befangenheitsanträge weil das RPS offenkundig die NEUENTDECKTEN Fehler in Stresstest und personen/Brandschutzevakuierungssimulation nicht anhörungsrelevant zur Kenntnis nehmen will. Hat doch Kretsche gesagt, daß neue Erkenntnisse nicht durch die Volksbefragung verbraucht sind.
Der Bezug auf Landesmessegesetz und Finanzierungsgesetz bringt das Filderbahnhöfchen in Verbindung mit völlig anderen Personenströmen als in den simulationen angesetzt. Weder Spitzen bei Messetagsende, noch das Gepäckaufkommen(nur bei einem drittel wurde auch nur leichtes Gepäck angenommen) wenn die Ferienflieger sich ballen, wird da auch nur ansatzweise berücksichtigt. Die
Rosinenpickerei ist bei Nachweis gleicher Sicherheit ein Schuss ins eigene Knie.
thomas A sagt: „…Was fehlt sind die Befangenheitsanträge weil das RPS offenkundig die NEUENTDECKTEN Fehler in Stresstest und personen/Brandschutzevakuierungssimulation nicht anhörungsrelevant zur Kenntnis nehmen will….“ Der Wasserkopf des RP war nie für etwas anderes da, als eine Wahrheit, die gegen die von oben verordnete verstiess, mit einem scheindemokratischen Anhörungsverfahren nieder zu bügeln. Wichtig für ein späteres mögliches Verfahren vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit war das Protokollieren der Einwendungen Dr. Engelhardts und da in den Punkten zur Leistungsfähigkeit. Warum, das wurde einst erwähnt auf der Pressekonferenz mit dem Entdecker des Fehlers in der Software „Railsys“, die für den Stresstest von Stuttgart 21 verwendet wurde. Der Fehler bezieht sich auf den Zeitpunkt der Signalstellung bei der Ausfahrt aus dem Bahnhof und wirkt sich insbesondere bei verspäteten Zügen aus. Die Folgewirkung ist eine Kapazitätssteigerung des Tiefbahnhofs in der Simulation. Bitte nachschauen. Hsbe keine Zeit.
In jedem Fall ist es so, dass der Rechtsweg mit der Protokollierung der Einwendungen Dr. Engelhardts, die das RP nicht behandelt wissen wollte, offensteht. Und nichts anderes war seitens eines RP beabsichtigt, das sich die Maske nicht vom Gesicht reissen lassen wollte, als das dem Rechtsweg zu überlassen. Motto: ich wasch mir mein Fell und mach mich nicht nass. Und dieser Rechtsweg wird heute ganz anders beäugt als zur Zeit des VGH-Mannheim Skandalurteils zu S21 mit den „GUT“achtern Martin, Schwanhäußer und Heimerl in eigener Sache aus dem Jahre 2006.
Dass die Befürworter (CDU, SPD, FDP, Freie) einer geänderten Filderbahnhof-Planung das Wort reden und mehr Geld versenken wollen, ist allein ihrer Angst geschuldet, dass die sog. Antragstrasse durchfällt und somit zum Ende von S21 führt. Denen ist doch scheißegal, ob Murks gebaut wird oder nicht. Hauptsache der Betonmischer dreht sich für ihre politischen Spezis vom Bau bzw. Immobilien-Spekulanten. Die Bahn hat nur deshalb die seit 10 Jahren nahezu unveränderten Pläne wieder vorgelegt, weil sie mit dem sog. Filderbahnhof plus über die 7 Mrd.-Grenze kommen würden und die Verantwortlichen bei Bahn und Bund einen weiteren Offenbarungseid leisten müssten.
…ja, bei der Anhörung zum PFA 1.3 hat es einem manchmal den Atem verschlagen….Argumente, nein Danke.
Bahnjurist Schütz als oberster Bahnsprecher in den letzten Tagen der Erörterung hat die technischen und wirtschaftlichen Mängel durch formaljuristische Denke aus dem VGH Mannheim vom April 2006 zur Ewigkeitsdoktrin erhoben, sozusagen zur „Merkel“schen Unumkehrbarkeit erklärt. So einfach geht das für ihn als Diener der Bahn, deren Erfolgshonorar er für die Kanzlei nicht verspielen darf.
Wie würde die Öffentlichkeit reagieren, wenn z.B. nach der Zulassung eine Arzneimittels (entsprechend hier Planfestellungsbeschluß) durch das Bundesgesundheitsministerium sich nach Jahren zeigt, dass die Schäden lebensgefährlicher sind als der Nutzen?
Die Zulassung würde unverzüglich zurück-gezogen und nicht mit dem Argument des Genehmigungsdatums weiterproduziert werden.
Bei S21 gelten offensichtlich Wildwestgesetze, Hauptsache die „Kohle“ stimmt.
K. Neumann sagt:
„Wichtig für ein späteres mögliches Verfahren vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit war das Protokollieren der Einwendungen Dr. Engelhardts und da in den Punkten zur Leistungsfähigkeit. …“
Das sehe ich anders.
Wichtig und maßgebend ist, dass diese Argumente rechtzeitig schriftlich eingereicht wurden.
Nur diese Einwendungen werden berücksichtigt, in der mündlichen Erörterung sollen diese rechtzeitig erhobenen Einwände ja besprochen werden.
M.E. können in der mündlichen Verhandlung also gar keinen neuen Einwendungen erhoben werden, so dass es gar nicht darauf ankommt, ob diese Einwendungen nochmals mündlich wiederholt werden.
Ich hoffe also, dass Dr. Engelhardt seine Einwendungen innerhalb der gesetzten Frist vollständig schriftlich einbrachte.