Von Dieter Reicherter
Als ehemaliger Strafrichter und Staatsanwalt lege ich – gerade auch beim Projekt Stuttgart 21 – großen Wert auf die Einhaltung der Gesetze.
Gegenüber einem Bürger, der einer kriminellen Tat verdächtigt wird, besteht eine besondere Fürsorgepflicht sämtlicher Behörden, bei denen er selbst zu seiner Bestrafung beitragen könnte. Daher habe ich mich mit dem beigefügten Schreiben an Herrn Verkehrsminister Hermann gewandt, um den Bahnvorstand Dr. Kefer vor Schaden zu bewahren.
Dieter Reicherter
Dieter Reicherter den 14.2.2013
PERSÖNLICH!
Herrn
Minister Winfried Hermann
MVI BW
Sehr geehrter Herr Hermann,
den Medien habe ich entnommen, dass in wenigen Tagen ein Gespräch der Projektbeteiligten zu Stuttgart 21 mit Herrn Dr. Volker Kefer stattfinden soll. Hierzu habe ich eine persönliche Bitte:
Möglicherweise ist Ihnen bekannt, dass Herr Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper und ich in dieser Woche Strafanzeige gegen Herrn Dr. Kefer und Herrn Dr. Grube wegen Betruges und Untreue im Zusammenhang mit dem Projekt erstattet haben. Dies könnte zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin führen. Hierbei könnte von Bedeutung sein, was Herr Dr. Kefer gegenüber dritten Personen zum Tatvorwurf äußert oder schon geäußert hat. Es könnte daher auch zu Vernehmungen von Gesprächspartnern kommen. Da Herr Dr. Kefer kein Jurist ist, wird ihm dies möglicherweise nicht klar sein, wenn er bei dem Treffen Ausführungen macht. Andererseits sollte man auch niemanden, der mit dem Vorwurf kriminellen Verhaltens konfrontiert wird, sprichwörtlich ins offene Messer laufen lassen.
Ich möchte daher anregen, dass Sie zu Beginn des Gesprächs Herrn Dr. Kefer gemäß
§ 55 der Strafprozessordnung belehren, wonach er sich nicht selbst belasten muss.
§ 55 StPO (Auskunftsverweigerungsrecht) lautet:
„ I – Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.
II – Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.“
Zwar richtet sich diese Vorschrift direkt an Ermittlungsbehörden und Gerichte, doch gebietet es die Fürsorgepflicht, dem Angezeigten auch schon im Vorfeld mögliche Konsequenzen seiner Äußerungen vor Augen zu führen. Eine Auskunftsverweigerung würde auch die Gefahr, zum eigenen Schutz unwahre Angaben zu machen, beseitigen.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Dieter Reicherter
Dieses Gespraech zwischen dem gruenen Hermann u Bahnvorstand Kefer soll soundso nur eine Beruhigungspille fuers Volk sein, mehr nicht. Und hinterher schreibt die presse wieder; es war ein sehr konstruktives und sachliches Gespraech, die Bahn und die Gruenen sind sich darueber einig, das der Bau von S21 nicht erst im Jahre 2050 sondern 2025 fertig werden muss u darum muss nun zuegig der Bau weitergehen… ueber die Mehrkosten wird erst im naechsten Jahr oder bei der naechsten Wahl gesprochen.. am besten erst dann, wenn von diesen ganzen S21 befuerworter Lakaien keiner mehr im Amt ist. Dieses verlogene S21 Pack gehoert aus dem Amt gejagd… Fuer solche Typen braucht’s auch keine Aufklaerung Ueber: Fürsorgepflicht. Denn sie tun es nicht zum erstenmal und wissen zudem genau was sie tun, ihre eigene Taschen fuellen, die Boerse ankurbeln und Geld der Buerger abzocken mit diesem S21 Drecksprojekt!!
Mit anderen Worten: Kefer nicht über seine Rechte informieren und ihn einfach gleich vorverurteilen??? Ist das Ihre Auffassung von Gerechtigkeit gegen jedermann?!
Das heißt mit anderen Worten, dass die befragenden Instanzen ihre vorgefasste Meinung (weiterhin?) weitergeben. Ist es das, was Sie auch für sich wollen, falls Sie je in diese Situation geraten?
Obwohl Herr Dr.Kefer unglaublich viel Text verfaßt hat, könnte man zum Schluß kommen dies sei seine Variante der Aussageverweigerung. 1994 wurde offensichtlich das K21 Projekt und das S21 projekt renditemäßig verglichen (Eisenbahnrevue international 2013/2). Dabei ergab sich für K21 ein Renditewert von 7,5% (für S21 günstigstenfalls mit Bauzeitverkürzung eben nur 6,56%). Nun hat Dr.Kefer den Wert von 7,5% als ursprüngliche Renditeerwartung von S21 bezeichnet. Obwohl dies die DB seit 1994 besser weiß. Quasi also vor Unterzeichnung jeglicher Verträge. Um die Feststellungen der S21-Gegner nicht zur Geltung kommen zu lassen muß er daher ständig die öffentlichen Informationskanäle zumüllen.
Das ist sehr gut, dieser Schritt von Dieter Reicherter ist SEHR weitsichtig, vielen Dank!
Das Aktionsbündnis zeichnet sich doch durch Fairness und Gleichberechtigung aus. Wollen wir wir es nicht bei Lippenbekenntnissen belassen, müssen wir auch die Fürsorgepflicht ernst nehmen. In diesem Sinne schließe ich mich Colère an und schreibe auch „dieser Schritt von Dieter Reicherter ist SEHR weitsichtig, vielen Dank!“
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Ich schätze Herrn Reicherter und halte seine Anregung grundsätzlich für absolut sinnvoll. Allerdings vermag ich als Ex-Polizist die Strafjustiz einzuschätzen. Ich habe aus diesem Grund meinen Dienst vorzeitig quittiert,da ich -auch unabhängig von Stuttgart 21- daran verzweifelte u. kein Vertrauen mehr habe.Insofern dürften die Anregungen von Herrn Reicherter in Leere laufen,denn es wird trotz begründetem Tatverdacht kein Verfahren gegen Dr.Kefer u.Co. geben. Und sollten doch Ermittlungen aufgenommen werden (Kosmetik fürs Volk), wird das Verfahren eingestellt werden.
Ja, so ist es. Die „unabhängige“ Justiz ist ganz unten angekommen. Tiefer kann es wohl kaum noch nach unten gehen. Wir haben mit intellektueller Akribie, die sich in diesem Bereich mit ihren Intelligenzleistungen geradezu überschlägt, rechtsstaatlich das vollzogen, was in Diktaturen offen betrieben wir. Und dadurch verlieren wir menschlich alle, da sich Mitbürger wie Kefer durch einen solchen charakterlichen Verfall in der Justiz aufgerufen und bestätigt fühlen, diesen durch einen erbarmungswürdigen Verfall in der Justiz entstandenen Freiraum ohne Folgen zu nutzen.