Quelle: Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V.
Der Vorstand des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) gratuliert Fritz Kuhn zur erfolgreichen Wahl zum Oberbürgermeister von Stuttgart.
In der Wahl von Kuhn sieht der BBU-Vorstand eine deutliche Positionierung der Wählerinnen und Wähler gegen das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21, das auch vom BBU abgelehnt wird.
Prof. Jürgen Rochlitz vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU bezeichnet den Wahlausgang als "Neutralisierung des Volksentscheids", bei dem vor etwa einem Jahr bereits rund 40% der Abstimmenden ihr Misstrauen gegenüber den Stuttgart-21-Planungen zum Ausdruck gebracht hatten.
Der BBU fordert jetzt Fritz Kuhn und die baden-württembergischen Landesregierung auf, alles zu unternehmen, um sämtliche Vorgänge und Baurechte für das Projekt Stuttgart 21 zu überprüfen. Beispielhaft nennt der BBU den Brandschutz, den Katastrophenschutz hinsichtlich der geplanten Schräglage im Bahnhofsbereich und das Wasserrecht.
Ziel des BBU ist es, "das sinnlose Projekt Stuttgart 21, das eine eklatante Vernichtung von Geld bedeutet, zu stoppen. Das Geld wäre im Ausbau des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) besser investiert", argumentiert Jürgen Rochlitz.
Nach Auffassung des BBU müssen jetzt der Spuk der Geldvergeudung und die andauernden Planungsfehler beendet werden. Der Verband sieht in dem Vorhaben einen gigantischen Marktfehler und lehnt das Projekt Stuttgart 21 aus ökonomischen und verkehrs-ökologischen Gründen generell ab.
Möglichkeit zum Einspruch
Zur Unterstützung des Widerstandes verweist der BBU auf eine befristete Möglichkeit gegen Stuttgart 21 vorzugehen. Noch bis einschließlich Dienstag (23.10.) können Einsprüche gegen die von der Bahn beantragten Planänderungsverfahren zum Grundwassermanagement eingereicht werden. Ganz wichtig: Einspruch einlegen können nicht nur Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger, sondern bundesweit alle Personen, die sich unmittelbar betroffen fühlen! Dies sind beispielsweise alle SteuerzahlerInnen.
Der Einspruch muss schriftlich erfolgen, unterschrieben sein und per Briefpost oder Fax 0711/904-12490 zugestellt werden. Dabei ist der Eingang des Einspruchs relevant, nicht der Poststempel.
Die Adresse lautet: Regierungspräsidium Stuttgart,
Abteilung Wirtschaft und Infrastruktur, Postfach 800709, 70507 Stuttgart
Die Einspruchsfrist endet am 23. Oktober 2012 um 24.00 Uhr!
Weitere Informationen zum Einspruchsverfahren gibt es z. B. HIER oder HIER
Bei allem Respekt für den BBU, aber dessen Schlussfolgerung gilt, wenn überhaupt, dann nur für politisch denkende Menschen innerhalb einer Polis. Gerade die aber gibt es de facto in dem was viele noch immer Republik nennen (sorry für den Wechsel von Griechisch zu Latein) nicht oder zumindest nicht wirklich.
D.h. aber auch, dass die Schlussfolgerung des BBUs für Triebgesteuerte (Gier ist ein Trieb!), die also per se nicht Teil der zumindest potentiell dem Verstande zugeneigten Polis sind, nicht einmal nachvollzogen oder auch nur erfasst werden kann.
Das Mindeste was man also vom BBU in Sachen Contra21 erwarten müsste, wäre der Gebrauch des Konjunktivs gewesen. Oder anders formuliert: Für wen verfasst der BBU solche Schlussfolgerungen? Für sich selbst?
Zum Thema Wahl, Widerstand, Wahl-„Analysen“, Andreas Reißig:
Es war der S21-Widerstand, ihr Dummschwätzer!
S21-OB-Wahl Die medialen Wahl-“Analysen“ nach der OB-Wahl in Stuttgart bieten viel 0815-Geschwätz und vergessen – natürlich! – das Wesentliche: den S21-Widerstand…..HIER
Ich sehe das anders:
Die Wahl kann den Volksabstimmung nicht neutralisieren, weil nicht über S21 abgestimmt wurde.
Außerdem hat Kuhn immer gesagt, dass er das Ergebnis der Volksabstimmung akzeptiert und der Bahn (höchstens) genau auf die Finger schauen möchte.
Dass ein Verein wie BBU bzw. ein Prof. Rochlitz nun zu solchen Schlussfolgerungen kommt, zeigt, dass er nicht viel Ahnung von den Verhältnissen hat. Dass der Artikel auf BAA steht, halte ich auch nicht für hilfreich. Ich würde es so zusammenfassen: Danke für die Solidarität, aber die politische Aussage ist leider nur gut gemeint.
Die „volksabstimmung“ muss nicht „neutralisiert“ werden, weil ein gescheitertes Referendum überhaupt keine Rechtswirkung hat. Das weiß auch Fritz Kuhn, und HIER sagt er es:
„Die Aussage „Der Volksentscheid gilt“ meint also nur, dass der Ausstieg des Landes nicht gelungen ist.“
Die 52,9 Prozent für die Grünen drehen das Ergebnis der Volksabstimmung vom 27. November 2011 faktisch um. Ebenfalls 52,9 Prozent haben damals in Stuttgart für die Fortsetzung einer Finanzierung von S21 durch das Land votiert.
Wieviel % der Kuhnwähler sind denn nun aber gegen S 21? Das werden ja nun kaum mehr sein, als diejenigen, welche im 1. Wahlgang für Rockenbauch oder Loewe gestimmt haben, also etwa 11 % der Wähler.
Die Aufstellung von Rockenbauch erfolgte ja gerade dafür, S 21 zum Wahlkampfthema zu machen. im 1. Wahlgang ( dem des Herzens) konnten die Projektgegner ihre Position frei von taktischen Zwängen zum Ausdruck bringen, was 11 % der Wähler veranlasste, einen der Projektgegner zu wählen.
und die Grünen für S21 sind nicht zu Wahl gegangen und haben nicht Kuhn gewählt? Eine solche Argumentation ist etwas sehr pauschal und entspricht nicht wirklich der Realität. Auch bei den Grünen gibt es Befürworter, so wie es auch bei SPD und CDU Gegner gibt…
Natürlich war „Stuttgart 21“ nicht das einzige Wahlkampfthema, aber indirekt war es wahlentscheidend – ohne dieses Thema wäre es wohl nicht zum Kippen der CDU-Mehrheit gekommen.
Zum Schluss hat die CDU versucht, mit dem Bahnhofsthema Unentschlossene in ihr Lager zu ziehen. Man denke nur an den Wahlbrief von Altbürgermeister Rommel (Nur Turner kann S 21 zügig umsetzen).
Nicht umsonst trugen fast alle TeilnehmerInnen der Turner-Wahlparty S-21 Buttons. Dumm gelaufen, wo Kuhn doch so neutral auftrat – damit haben sie das Abstimmungeergebnis selbst zum Anti-S 21- Ergebnis erhoben.
Die Aussage der Volksabstimmung ist nicht neutralisiert, aber es hat sich bestätigt, dass sie kein klares Votum für ein Für oder Wider darstellte. Und keinen Frieden schaffen konnte. Auch diesmal haben ähnliche neutralisierende Kräfte gewirkt. Damals wollten viele nicht, dass das „linke“ Lager (nochmal) triumphiert – diesmal haben sie den Rechten eine Klatsche gegeben. Die S-21 Weichenverbieger waren zuletzt total unprofessionell.
Die Mehrheit will einfach in Ruhe „schaffet“ können und weitermachen wie immer – sie beauftragt den, der ihrer Meinung nach die Ruhe dafür schafft… Nur blöd für sie , dass es in politischen Fragen wie Bauen oder Nichtbauen keinen Mittelweg gibt. Den soll Kuhn jetzt wohl kompetent finden helfen….
Richtig, einen Mittelweg gibt es nicht. Kuhn trat ja auch ganz klar mit der Ansage an, dass das Ding nun gebaut werde und für ihn der VE insoweit bindend ist.
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