In einem Spiegel-Artikel vom 15.07.2012 (Link siehe unten) wird dargestellt, dass die rot-grüne Landesregierung wegen der Unverhältnismäßigkeit der Hausdurchsuchung im Juni bei einem ehemaligen - und der Bewegung K21 zugeneigten - Richter unter Druck gerät. Der Strafrichter am Landgericht a. D. hatte Papiere des Verfassungsschutzes analysiert, in denen das Gefährdungsbild der K21-Bewegung in Form von Ziffern dargestellt wurde. Dabei waren Bezugsgruppen und K21-Veranstaltungen vom Verfassungsschutz eingestuft worden, wie z.B. das Parkgebet (Gefährdungsbewertung 5), die Seniorengruppe (Gef.bew. 7) oder der Schwabenstreich (Gef.bew. 7). "Welche Erkenntnisse hierzu vom Landesamt für Verfassungsschutz und von Sicherheitsbehörden des Bundes stammen, lässt sich im Einzelnen nicht erkennen, doch erscheint die Erfassung der Protestbewegung allumfassend, " schrieb der Richter a.D. in einem Papier.
Hausdurchsuchung bei ehemaligem Richter
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