Überraschend hat Heiner Geißler den heutigen Eilantrag gegen den Polizeieinsatz und die drohenden Baumfällungen im Schlossgarten unterstützt. Seine Erklärung findet sich am Ende dieser Pressemitteilung.
Pressemitteilung des Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21
vom 7. Februar 2012
Eilantrag zur Verhinderung des Polizeieinsatzes im Stuttgarter Schlossgarten eingereicht.
Mit einem heute beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereichten Eilantrag will das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 die drohenden Baumfällungen und den dazu nötigen Polizeieinsatz im Mittleren Schlossgarten verhindern. Dabei geht es nicht um die naturschutzrechtlichen Aspekte, über die der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim auf Antrag des Naturschutzverbandes BUND bereits entschieden hat. Dennoch fehle nach Überzeugung der Antragsteller dem Projekt die Rechtmäßigkeit aus folgendem Grund:
Der Erhalt der gesunden Bäume im Schlossgarten sei mit dem „Schlichter“ Heiner Geißler ausdrücklich als „Stuttgart 21 Plus“ festgelegt worden, außerdem dürfe der Weiterbau von Stuttgart 21 nur in dem Fall erfolgen, wenn der Tiefbahnhof 30 Prozent mehr Leistung bringt. Die Mitglieder des Aktionsbündnisses pochen nun auf Einhaltung dieser vereinbarten Bedingungen, weil sowohl die Bahn AG wie sogar die das Projekt befürwortenden Parteien im Landtag ihnen explizit „ohne Wenn und Aber“ zugestimmt hätten. Die Zustimmung beider am Faktencheck Teil genommenen Parteien zu den Ziffern 11 und 12 bestätigt Heiner Geißler in einem aktuellen Schreiben vom 6.2.2012 (siehe Anhang)
Die Antragsteller sind Gangolf Stocker und Hannes Rockenbauch weil sie als Teilnehmer an der „Fakten-Schlichtung“ durch deren Ergebnis begünstigt wurden. Damit werde, so Eisenhart von Loeper als anwaltlicher Beauftragter, rechtliches Neuland betreten. Dies sei notwendig, denn „die Deutsche Bahn AG darf nicht schikanös und rechtsmissbräuchlich mit Billigung aller Hoheitsträger in Stadt, Land und Bund die wunderbaren, uralten Bäume des Mittleren Schlossgartens zerstören und damit unwiederbringlichen Schaden anrichten“.
Im Vorfeld der Einreichung hat Herr Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper die Herren Innenminister Gall und dem Chef der Staatskanzlei Murawski zum Einlenken aufgefordert. „Wir bedauern es ausdrücklich, dass sich die neue Landesregierung bis heute nicht gemeldet hat“ so Eisenhart von Loeper. „Nun muss das Gericht entscheiden, ob die Schlichtungsverhandlungen und die vor einem Millionenpublikum vielfach erklärten Zusagen eine die Demokratie entwürdigende, trickreiche Täuschung oder rechtsverbindlich“ waren.
Den heute eingereichten Eilantrag finden Sie HIER sowie die schriftliche Erklärung von Dr. Heiner Geißlers vom 6.2.2012, siehe HIER.
Rückfragen an:Hannes Rockenbauch, hannes@rockenbauch.de
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