Eilantrag des BUND wg. erhöhter Grundwasserentnahme abgelehnt

Hier die vollständige Begründung des Verwaltungsgerichtshofs zum abgelehnten Eilantrag des BUND.

Die Richter vermuten offensichtlich, dass die Bahn nicht von vornherein schon das GWM größer anlegen ließ als für die 3 Mio. m³ nötig. Wenn wir in den nächsten Wochen keine größeren Umbaumaßnahmen sehen, dann stellt sich die Frage, ob da nicht eine größere Durchleitungsmenge schon von vornherein eingeplant war.

Die Äußerung von Werner Klingberg im Tagungsband von 2006 (PDF-Seite 9, rechte Spalte), wonach 5,8 Mio. m³ anfallen würden, bleiben demnach auch unberücksichtigt. Die Bahn wusste es schon vor dem Antrag, aber die Richter sehen das wohl anders. Und dann wundern sich die politisch Verantwortlichen, wenn die Bevölkerung nichts mehr von unserer Justiz hält und zu Tausenden auf die Straße geht.

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30 Antworten zu Eilantrag des BUND wg. erhöhter Grundwasserentnahme abgelehnt

  1. Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 5 S 1908/11).

    Die Bahn darf einfach tun und lassen was sie will.

    Und da lästert man immer über Italien – dabei ist es bei uns doch auch nicht anders.

  2. Schwarzwälder sagt:

    Ich dachte es gehen hunderttausende auf die Straße?

  3. König Franz sagt:

    „Die Bahn darf einfach tun und lassen was sie will. “
    Nein, natürlich darf die Bahn das nicht. Sie hat die Gesetze genauso zu befolgen, wie jeder andere und tut diese ja ganz offensichtlich auch, wie nun auch das Gericht feststellte.

    • Wolfgang Weiss sagt:

      Ach tatsächlich ? Dann hat sie aber beim (völlig unnötigen) Nordflügelabriß gegen geltendes Denkmalschutzrecht und am 1.10.letzten Jahres, als sie 25 Bäume plattmachen liess, gegen Europäisches Naturschutzgesetz (siehe http://www.wikipedia.de/juchtenkäfer) verstossen…
      Aber was kann man von Konzernmanagern mit Tunnelblick auch anderes erwarten….
      Die halten sich an Gesetze…an ihre selbstgemachten…Mappus/Berlusconi läßt grüssen….

  4. James sagt:

    Bevor ich jetzt wieder Kumpanei und Klüngel unterstelle, sollte ich mir die Kurzbeschreibung des VGH auch mal durchlesen…

    Aber es scheint eh irrelevant zu sein, was nicht im Sinne des Gegner ist. §1 der S21 Gegner hat immer recht, §2, trifft §1 einmal nicht zu, tritt er trotzdem automatisch in Kraft. Mit Objektiviät hat das bei vielen schon lange nichts mehr zu tun und bei einigen tritt inzwischen geradezu ein Fanatismus an den Tag….

  5. Georg K. sagt:

    Tjaja, da seht Ihr mal, was Eure Gefälligkeitsgutachten wert sind.
    Ein System zur Wasserbehandlung plant man tendentiel eher nach dem zu erwartenden Maximalwert pro Stunde, nicht aber nach Menge über 10 Jahre.
    Aber ach egal, interessiert ja wieder keinen…

  6. Politologe sagt:

    Ein Rechtsstaat kann nur so gut sein wie die ökonomische Basis, der er dient. Das gilt übrigens auch für das politische System und den gesamten gesellschaftlichen Überbau (siehe z. B. 8:1 Verhältnis Lobbyisten:Parlamentarier in Berlin).

    In unserem Fall dient er den Kapitalinteresser einiger weniger und ganz sicher nicht den Interessen der Allgemeinheit.

  7. König Franz sagt:

    Wessen Kapitalinteressen sollten das denn sein?

  8. Die Kapitalinteressen der Bahn, was dachtest du denn König von Kleindenkerhausen.

  9. S_T_ sagt:

    kann mir mal einer erklären was das jetzt heißt- soll der Bau jetzt im Grundwasser stattfinden oder was?

  10. Glotzbebbele sagt:

    Den Prolern muss es echt langweilig sein auf ihren diversen Internet-Seiten, FB usw. …

  11. Norbert Rupp sagt:

    Die Entscheidung sollte nur jene überraschen, die nicht wissen, das der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim so ungefähr das schwärzeste ist, was es in BW gibt. Nur Schwarze Löcher im Universum sind noch schwärzer. Die bisherigen CDU-Landesregierungen haben seit Jahrzehnten darauf geachtet, dass die für die Regierungskontrolle ja zentrale Verwaltungsgerichtsbarkeit vor allem der höheren Insttanz mit Parteimitgliedern oder -sympathisanten besetzt wurde. Also: stringente Ämterpatronage. Man muss daher unbedingt Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin einlegen, das erfahrungsgemäß weit unparteiischer urteilt.

  12. König Franz sagt:

    Die Protestler machen sich offenbar nicht nur Sorgen darüber, dass der Staat zuviel Geld nach Stuttgart pumken würde, sondern auch noch, dass der selbe Staat an dem Bahnhofsneubau etwas verdienen könnte.
    Das ist schon bizarr.

    • Max sagt:

      Bla fasel. Mann, deine Absonderungen sind wirklich königlich unterirdisch. Lesen kannste nicht? Dann glotz halt Video:

      http://youtu.be/O9Vn50G1uZ4

    • Aufpassen ! sagt:

      tja – mal wieder eines der Irrtümer der S21-Fans. Wir bekommen von woanders Geld. das ich nicht lache. König Franz – haben sie ne Ahnung, warum S21 gebaut wird ? Ganz sicher nicht wg. Verkehr oder sowas. Wenn sie aus ihrem dornröchsenschalf erwachen möchten, dann informieren sie sich doch mal bitte, wie s21 finanziert wurde und zu stande kam. meiner meinung das krasseste am ganzen schwachsinn. aber wenns nur um die bestätigung der eigenen meinung geht, dann informieren sie sich lieber nicht. sie haben die wahl…

    • Marion sagt:

      bla bla bla schreibt Kefer oder Grube unter Pseudonym oder gibt es solche Blubberer wirklich? Oder schreibt hier auch schon „Klartext“ – stöhn

  13. Kara ben Nemsi sagt:

    Es zeugt von Größe, eine Entscheidung, die einem nicht passt, trotzdem hinzunehmen. So etwas habe ich hier noch niemals gelesen. Man macht sich unglaubwürdig, wenn man jedem, der nicht im Sinne des „Widerstands“ handelt, für dumm und / oder geschmiert erachtet. Messt doch nicht immer mit zweierlei Maß. Harmloses Beispiel: im Park zelten, aber die Polizei darauf hinweisen, dass Baumaschinen keine Umweltplaketten tragen.

  14. Ursula Becker sagt:

    Wen wunderts….die Justiz war doch schon immer der verlängerte Arm des Systems……siehe auch
    die Gen-dreck-weg Prozesse !

  15. Ursula Becker sagt:

    Eine Frage: warum meldet Ihr Euch immer mit Decknamen……..das sieht so nach Feigheit aus !

    • beFÜRworteS21 sagt:

      Feigheit vor dem Feind? Kann den vermumten Chaoten am Bahnhof natürlich keiner nachsagen 😉

      • James sagt:

        Die Frage richtet sich in der Mehrheit an die S21 Gegner, die stellen hier letzlich mit ihren Nicknamen die Mehrheit 😉

        Ich denke, solange man sich an die Regeln hält, ist es jedem selbst überlassen. Mit Feigheit hat es weiss Gott nichts zu tun, obwohl man nicht vergessen darf, das es mehr als genug Menschen gibt die gewisse Grenzen überschreiten… und denen muss man ja nun auch nicht noch den Weg weisen

  16. swylwi sagt:

    Oh- Du meinst die Polizisten in Vollschutz/Kampfanzügen? Ja, Du hast Recht! Die geben sich auch nicht zu erkennen, nicht mal wenn man sie höflich nach ihrem Namen fragt!

  17. Walli sagt:

    Liebe Leut, Ihr müsst Euch nicht über Trolle wie diesen sogenannten Kaiser beschweren, wenn Ihr sie auch noch füttert. Irgnoriert sie und juck!

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