Rechtsverstöße der Polizei im Rahmen von Versammlungen im Bereich des Stuttgarter Hauptbahnhofs

Momentan sind potenzielle Rechtsverstöße der Polizei in Stuttgart an der Tagesordnung. Insbesondere wird das Versammlungsrecht vermutlich mehr als gebeugt.
Im konkreten Fall vor Ort bestehen keine rechtlichen Möglichkeiten, gegen die Maßnahmen der Polizei vorzugehen. Trotzdem werden auch kommenden Dienstag wieder Juristen vor Ort sein, um die Vorgehensweise der Polizei zu dokumentieren.
Wir bitten alle, die von Maßnahmen wie Personenkontrollen, Polizeikesseln oder Ingewahrsamnahmen betroffen sind, dringend Gedächtnisprotokolle anzufertigen und sich kurz (voller Name, Zeitpunkt, Art der Polizeimaßnahme) - möglichst per E-Mail - mit dem Ermittlungsausschuss der Parkschützer in Verbindung zu setzen (jura[at]unser-park.de, 0176 - 38 50 17 58).
Wahrscheinlich werden wir mit Fortsetzungsfeststellungsklagen gegen die Maßnahmen der Polizei vorgehen.
Fall 1: Polizei kesselt Versammlungsteilnehmer, ohne Aufforderung zur Auflösung der Versammlung, ein

Eine politische Versammlung muss vor einer solchen Maßnahme aufgelöst werden. Eine einmalige Aufforderung ist ausreichend, eine dreimalige Aufforderung Standard.
Vgl. §15 Versammlungsgesetz

Fall 2: Polizei lässt Personen aus dem Gewahrsam unter der Bedingung frei, dass sie am selben Tag an keiner Demonstration mehr teilnehmen

Diese Auflage ist rechtswidrig. Den Personen kann  die Teilnahme an angemeldeten und nicht verbotenen Versammlungen nicht untersagt werden.
Eine Teilnahme an der Versammlung "Mahnwache" am Nordausgang des Hbf ist auch mit schriftlich für diesen Bereich erstelltem Platzverweis möglich.

Fall 3: Polizei spricht einer Gruppe gegenüber einen pauschalen Platzverweis aus

Ein Platzverweis hat persönlich zu erfolgen und räumlich und zeitlich beschränkt zu sein. Auf Nachfrage muss er schriftlich erteilt werden. Ein einer ganzen Gruppe gegenüber ausgesprochener Platzverweis ist nichtig.
Vgl.: §27a Polizeigesetz

Fall 4: Polizei fordert auf: "Verlassen Sie den Platz"

Dies ist weder als Platzverweis, weil weder räumlich noch zeitlich beschränkt, noch als rechtmäßige Auflösung einer Versammlung zu werten, da hierbei erst die Versammlung für aufgelöst erklärt werden muss und anschließend zum Verlassen des Platzes (hier dann die Versammlungsfläche gemeint) aufzufordern ist.

Handelt die Polizei in einem kleinen Teil ihrer Maßnahme rechtswidrig, so ist es möglich, dass das gesamte Verfahren gegen einen Aktivisten eingestellt werden muss.

Die Aktionen des Zivilen Ungehorsams rund um den Bahnhof richten sich gegen Stuttgart 21 und nicht gegen die Polizei oder gar den einzelnen Polizisten.
Sie finden unter dem gemeinsamen Aktionskonsens statt. Um gegen ein größeres Unrecht zu protestieren (Wolfgang Sternstein lieferte hierfür im Bezug auf Stuttgart 21 eine Begründung), nehmen Aktivisten bei Zivilem Ungehorsam ganz bewusst die rechtlichen Folgen ihres Handelns in Kauf.

Terminhinweise

2.2., 19 Uhr: Rechtshilfevortrag im Forum 3, Gymnasiumstr. 21
3.2., 15-19 Uhr: Sprechstunde des AK Jura im Büro der Parkschützer, Urbanstr. 49 A, 70182 Stuttgart, Haltestelle Staatsgalerie (ab diesem Termin bis auf weiteres wöchentlich)
4.2., 19 Uhr: Vortrag "30.9.: Polizei außer Kontrolle?", Heslach, Altes Feuerwehrhaus

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25 Antworten zu Rechtsverstöße der Polizei im Rahmen von Versammlungen im Bereich des Stuttgarter Hauptbahnhofs

  1. Sehr interessant sagt:

    Vermutlich und potentiell, aber nicht genau und nicht wirklich.

    Finden am Bahnhof belegbare Straftaten durch Personen statt, die dem Bündnis gegen Stuttgart 21 nahe stehen? Ja.
    Gibt es belegbare Verstöße durch die Polizei? Weiss nicht.

  2. Thomas sagt:

    Werter Sehr interessant,

    es gibt belegbar (durch Anzeigen) lediglich den Verdacht auf Straftaten, ob tatsächlich welche begangen wurden stellen die Gerichte fest.

    Viele Grüße
    Thomas

  3. Normaldemonstrant sagt:

    An der Stelle mal vielen, vielen Dank an die Juristen die vor Ort sind! Als juristischer Laie ist man da leider oft überfordert ob eine Anweisung/Handlung der Polizei rechtens ist oder nicht, da hilft es sehr wenn Leute da sind die sich da besser auskennen und zumindest wissen was zweifelhaft ist und wie man dagegen vorgehen kann.

  4. TribelXXX sagt:

    Jetzt aber mal meine Meinung dazu: Die o.g. Dinge sind mir echt egal, ich will nicht gegen die Polizei kämpfen sondern gegen S21!
    Die Juristen (wenn den mal welche vor ort sind) sollten statt das Versammlungsgesetz lieber mal was anderes lesen….

    Unser Ziel ist hier nicht Versammlungen und Aufzüge durchzuführen und gegen Platzverweise Maßnahmen durchzuführen sondern S21 zu verhindern! Und da sollten eher Klagen gegen S21 usw. wichtig sein als die o.g. Hinweise.

    Aber offensichtlich kneifen diese Juristen wenns darum geht, Klage gegen die DB usw einzureichen. Statt dessen wird hier Werbung für RAs gemacht und Stimmungsmache gegen die Männer in Grün!

    • Fritz sagt:

      Die Juristen zu Stuttgart 21 arbeiten in verschiedenen Arbeitskreisen an verschiedenen Themen.
      Sie haben verschiedene Klagen in der Schulbade und suchen noch geeignete Kläger, da nicht jeder zu jedem Thema klageberechtig ist.

  5. Hans-Martin sagt:

    Ich begrüsse es,dass hier die Fachleute mal den Buchstaben des Gesetzes zur Geltung bringen-viel Erfolg bei eurem Vorhaben einer Fortsetzungsfeststellungsklage!
    Sehr richtig betont ihr aber auch,“im konkreten Fall vor Ort bestehen keine rechtlichen Möglichkeiten gegen die Maßnahmen der Polizei vorzugehen“
    So ist es…und darum gehts! Wenn aufgrund detaillierter Dokumentation der Vorgänge und entsprechender Zeugenaussagen von unserer Seite aus nach zig Monaten dann auch mal ein Verfahren eingestellt werden muss oder mit Freispruch endet,prima—aber hier werden erstmal täglich Fakten geschaffen,Unsicherheit und Angst erzeugt von der Polizei.Das ist weder „potentiell“ noch „vermutlich“ Rechtsverstoss,das ist Anwendung herrschenden Rechts!Dass zeigen die aktuellen Ereignisse,das zeigt die Geschichte,“Demokratie“ im Sinne von bürgerlicher Demokratie und freier Marktwirtschaft bedeutet immer:wir können auch anders!
    Und der Übergang ist fliessend! da wird nicht wunder wie Recht aus dem Weg geräumt sondern es wird im Rahmen der politischen Kräfteverhältnisse
    benutzt. …und dass dies überhaupt möglich ist sagt ja nun schon eine Menge über den Charakter dieses Rechtes aus.
    Leute—die Polizei macht im Laufschritt ein Gelände dicht und unterwirft alle darin sich Aufhaltenden ihren Zwangsmassnahmen.
    Und alles was daraufhin kommt sind ein paar Einwände „das dürfen die eigentlich nicht,wir werden das rechtlich überprüfen lassen“
    Wo sind denn jetzt die Politiker ala Palmer,Kretschmann,wo ist denn das Aktionsbündnis???
    Und könnte die Polizei so vorgehen,wenn sie zwei,drei ,vier Kreuzungen weiter alle Hände voll zu tun hätten???
    Oder wenn auch nur einige Hundert Bürger sich quer stellten?
    Nach der Schlichtungsfarce war dieses im Regen der stehen lassen der Blockierer der zweite gravierende Fehler des Aktionsbündnisses,wenn es denn überhaupt ein Fehler war und nicht politisches Kalkül.

    • Gelbbauchunke sagt:

      Da ist sehr viel Wahres dran finde ich. Zudem dürfte es generell recht schwierig sein, Chancen die man selber politisch verspielt hat auf dem Umweg über juristische Auseinandersetzungen wiederzugewinnen. Hier tritt wohl der Riss zutage, der sich von Anfang an durch das Aktionsbündnis zieht: Der zwischen dem parlamentarischen und dem außerparlamentarischen Teil der Bewegung. Erkennbar beispielsweise an den unerträglichen Auftritten dieses rothhaarigen Mitglieds des Stadtparlaments, dem anzumerken war (und ist), dass er auch noch anderes verkauft hätte, als die Solidarität des Widerstands, um an der Seite von Heiner Geißler einmal in der Tagessschau aufzutauchen. Und an denen der grünen Landesparlamentarier, die aber seltsamerweise fast nicht mehr auftauchen inzwischen. Ob das daran liegt, daß sie damit beschäftigt sind, sich mit all der Gleitcreme einzudecken, die sie nach der Landtagswahl brauchen um wenigsten noch sitzen zu können? Und all das während Besetzer und Blockierer körperlich und unter Inkaufnahme von Verletzungen, Anzeigen und Verleumdungen täglich das tun, wofür wir eigentlich alle mal angetreten waren: Oben bleiben.

      • Hans Hase sagt:

        Wäre ich dieses „rothaarige Mitglied des Stadtparlaments“ (dessen Name ja bekannt ist, aber mit dieser Beschreibung kann man ihn wohl besser verächtlich machen, was?) hätte ich auch keine große Lust, mich mit Leuten gemein zu machen, die mich hier anonym bepöbeln und sich in ihrem infantilen Outlaw-Gehabe für besonders tolle Hechte halten.

      • Nick sagt:

        @gelbbauchunke: Sehr ärgerlich dein Angriff auf Hannes. Was ihn anbelangt, hast du da einiges hinsichtlich aktiven Widerstand und zivilem Ungehorsam wohl nicht mitbekommen, obwohl das die Spatzen von den Bäumen pfeifen.

  6. Timo Bitter sagt:

    Die detaillierte Darlegung unserer Rechte und das Lamentieren gegen das Verhalten der Polizei erscheint mit eher wie ein Akt der Verzweiflung, weil wir auf der Straße nix mehr gebacken kriegen.
    Und nichts könnte die miese Stimmung im Bündnis besser wiedergeben als die Diskussionskultur zu diesem Beitrag. Bei solchen Freunden braucht man wirklich keine Feinde mehr. He Leute! Aufwachen! Die Tiefbahnhofler lachen sich ja kaputt!
    Gerade sehe ich eher viel Widerstand minus. Wo (und wie) geht’s denn bitte zum Widerstand plus?

  7. Uwe Mannke sagt:

    Es empfiehlt sich, nächsten Dienstag einmal, sich deutlich korrekt zu verhalten und den ganzen Ablauf genau zu beobachten. Es könnte sein, dass man auch zu einer ganz anderen Bewertung kommt.
    Es gilt, deutlich zu unterscheiden:
    – Ziviler Ungehorsam = Sitzblockade
    – Versammlung = nicht gleichzeitig Blockade
    – Blockade mit Strafvermeidung = rechtzeitiges sich entfernen (keine Bilder)
    – korrektes Verhalten = nicht zwischen Fahrzeugen auf der Straße stehen
    Es geht darum, einen guten Effekt in den Medien zu erreichen.
    Es geht nicht um Radikalisierung.
    Es geht nicht darum, die Gegnerschaft zur Polizei zu kultivieren.
    Es kann nicht darum gehen, auf diese amateurhafte Weise eine effektive Blockade-Tradition aufzubauen.

    • Sehr interessant sagt:

      Wer blockliert und schon einmal polizeibekannt ist, der wird auch verfolgt werden. Die Gesichter sind bekannt.

      Richtig erkannt ist, dass man protestieren kann, ohne gleich Straftaten zu begehen.

  8. Pingback: dª]V[ªX » Polizeiwillkür in Stuttgart

  9. Pingback: Rechtsverstöße der Polizei im Rahmen von Versammlungen im Bereich des Stuttgarter Hauptbahnhofs | Initiative Barriere-Frei – Gegen Stuttgart 21

  10. petebaumschützer sagt:

    seeehr bedenklich unser soogenannter Rechtsstaat, hat zunehmend nicht mehr viel mit Recht zu tun. Vielleicht besser Brechstaat oder Unrechtsstaat oder Verbrechstaat!

    • Hans-Martin sagt:

      Hi Uwe,ich verstehe ja ,worauf du rauswillst—halte das aber für eine Illussion,dass man durch eine pr-artig sauber durchgeführte Aktion zivilen Ungehorsams effektiver sein kann.
      Überspitzt gesagt läuft doch dein Modell darauf raus,dass beide Seiten sich freundlich begrüssen,dann ihre Stechkarten stecken und ihren Job machen.Danach freundliches Sich-Verabschieden.
      Das ist das Gegenteil von Bewegung,lässt uns keine verschiedenen Reaktionen frei sondern legt uns auf eine Form fest.
      Ausserdem transportiert es die Illussion,wenn wir alle uns derart berechenbar und korrekt verhalten,liefe es friedlich ab….
      als ob wir das allein bestimmen könnten!
      Wenn du zudem Formulierungen bringst wie „es geht nicht um eine Radikalisierung“,es geht nicht darum die Gegnerschaft zur Polizei zu kultivieren“ gibst du Vorlagen (ob du das willst oder nicht) für Menschen,die es böse mit uns meinen und den Widerstand kriminalisieren wollen.
      Vorallem wundert mich,dass du deine Betrachtungen am grünen Brett anstellst und ein Eingehen auf die konkreten Provokationen und Sauereien der Polizei vermeidest.
      Ein Vorgehen,das du inzwischen nicht nur in Stuttgart findest und das eine Art „Wir (Polizei) können so ziemlich alles machen“-Gefühl transportiert,und das ist gewollt.
      Das passt auch hervorragend in Zeiten,wo die Herrschenden sich nie ganz sicher sein können,ob die geduldigen Staatsbürger,die bislang von HartzIV über Bankenrettung,Erhöhung der Kassenbeiträge,Abbau von Bildungs-Kultur-Sozialstandards,Altersarmut….alles hingenommen haben das auch weiterhin tun werden,beispielsweise in einem Europa,dass anderswo schon gärt oder brennt.
      Und nochmals: wenn Polizei im Laufschritt ein Gelände umzingeln und alle,die sich darin aufhalten ihren Zwangsmassnahmen unterwirft können wir nicht zur Tagesordnung übergehen oder wie einige Vollpfosten aus unseren Reihen alltagsphilosophisch daherreden,man müsse die halt auch verstehen und es gäbe ja auch nette darunter etc.
      Darum,obs auch nette oder korrekte gibt gehts hier nämlich garnicht.

  11. Ursula Caesar sagt:

    Meine Aufforderung, mir meinen Platzverweis schriftlich zu geben,
    wurd lapidar beantwortet: „Gibt es nicht“. Auch wenn man auf seinem
    Recht besteht, ignorieren es die Polizisten. Ebenso die Weigerung, sich
    photographieren zu lassen. Man kann das später alles schön
    protokollieren, aber ich fände es ganz hilfreich, wenn sich das
    Aktionsbündnis, auch wenn es Blockaden nicht unbedingt begrüsst, klar und deutlich und öffentlich gegen Willkür stellt.

  12. Hans-Martin sagt:

    Das war heute ein deutlicher Unterschied…an allen Ecken hat die Polizei gelauert…nicht bei der S21 -Demo,sondern bei der überschaubaren Bildungsstreikdemo.
    Hier war auch ein Unterschied in den Reden und Parolen zu sehen…
    nicht nur „Mappus weg“ und „Oben Bleiben“ sondern klare Aussagen zu dieser kapitalistischen Gesellschaft.
    Klasse statt Masse—!!!

  13. peterp sagt:

    sodele, jetzt hinterlasse ich zu diesem thema auch mal was,
    heute morgen dienstag lief folgendes ab: http://www.youtube.com/watch?v=s5_6fQSoIzs
    und dieses verhalten ist für mich nicht vertretbar, denn ich möchte auch in zukunft (ich bin nicht der betroffene) weiter live berichten ohne jemanden zu behindern oder zu stören, d.h. die pauschale abgreiferei nach dem motto wer vor ort ist – ist schuld geht so nicht.

  14. Hans-Martin sagt:

    Die pauschale Abgreiferei(unterbrochen durch Einsätze „netter „Polizisten,wenn es nur wenige Blockierer sind) hat eine rechtliche Seite ,vorallem aber eine politische.
    Was die rechtliche Seite angeht,kommt gerade was in Gang (Vorträge,Flyer).
    Sowas ist immer nützlich doch hat es was von Ersatzhandlung…wenn etwa an die vermeintlich 40 000 Demoteilnehmer oder bei der Montagsdemo die Flyer verteilt werden und dann bei den Blockaden zwischen 10-60 Leute auftauchen haben wir Zehntausende bestens rechtlich informierte S21-Gegner….und wir haben einige Blockierer,an denen weiterhin ein übereifriger B. seine Willkürmassnahmen durchziehen kann.
    Politisch ist das nur möglich,weil das aktionsbündniss die Blockierer im Regen stehen lässt.
    Nach wie vor gibt es für den einfachen S21-Gegner nicht die geringste Information,was im aktionsbündniss besprochen wird,wer dort welche Positionen vertritt,wie Entscheidungen zustandkommen.
    Nach wie vor erfahren wir aus der Zeitung,dass Stocker mit der Polizei Absprachen getroffen hat…
    Neu ist,dass jetzt offenbar auch der Versuch läuft,die spontanen Demos einzugemeinden.
    Und dann bekommt man auf Kritik hin die moralische Keule: der Stocker hat schon ein Verfahren und bekommt vielleicht jetzt das nächste…der hält für uns den Kopf hin und du meckerst rumm.
    Okay—warum meldet nicht jemand anderer vom aktionsbündnis an?
    Oder wie wäre es mit dem Argument,die Polizei handelt immer häufiger willkürlich,dann melden wir garnichts mehr an.-
    Unterm Strich wird das auf kurz oder lang eh keinen Unterschied machen—-sie werden alles kriminalisieren,was aus der Reihe tanzt.
    Zulässig bleibt nur,zu zig Tausenden einmal im den Block zu ziehen und „Stärke“ zu demonstrieren.
    Ausser ein paar Autofahrern juckt das nämlich niemanden.

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