(leider sonst noch nicht veröffentlicht)
Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigt Rechtsauffassung des BUND umfassend
Stuttgart. "Deutlicher hätte die Ohrfeige des Verwaltungsgerichtes (VG) Stuttgart gegenüber der Deutschen Bahn nicht ausfallen können. Hoffentlich hat die unsäglich ignorante Vorgehensweise der DB, die von staatlichen Stellen auch noch unterstützt wird, nun endlich ein Ende ", kommentiert Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg, den vom Verwaltungsgericht Stuttgart getroffenen Beschluss zum Eilantrag des BUND gegen die DB Netz AG. Das Gericht bestätigt darin deutlich die Rechtsauffassung des BUND Landesverband-Baden-Württemberg, der am 30.09.2010 versuchte hatte, mit einem Eilantrag die Baumfällungen im mittleren Schlossgarten zu verhindern (Az. 13 K 3749/10). Wie sich nun zeigte, waren diese Bemühungen nur deshalb vergebens, weil das Verwaltungsgericht Stuttgart von den zuständigen Stellen im Eisenbahnbundesamt (EBA) und Regierungspräsidium Stuttgart sowie von der DB Netz AG nicht darüber informiert wurde, dass auch seitens der Behörden erhebliche artenschutzrechtliche Bedenken gegen die Fällarbeiten bestanden. Sämtliche Kosten des Gerichtsverfahrens wurden deshalb nun auch der DB Netz AG auferlegt.
Das VG Stuttgart kommt in seinem Beschluss zu der Auffassung, dass "das Gericht dem Eilantrag mit hoher Wahrscheinlichkeit noch vor Beginn der Fällarbeiten in der Sache stattgegeben hätte", wenn es Kenntnis von den Zweifeln der Behörden gehabt hätte. Weiter heißt es: "Das Gericht wurde jedoch weder vom EBA noch von der Beigeladenen [DB Netz AG] über die Existenz und den Inhalt des Schreibens vom 30.09. unterrichtet, obwohl dessen Entscheidungserheblichkeit ... offensichtlich war und der zuständige Berichterstatter mit der Beigeladenen auch noch in telefonischem Kontakt stand, als der Beigeladenen das genannte Schreiben bereits bekannt war". Weiter kritisiert werden die Behörden und die Bahn in der Begründung des VG mit dem Hinweis, dass "das Gericht seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nur dann in gebotenem Umfang nachkommen kann, wenn ihm dabei keine entscheidungserheblichen Tatsachen vorenthalten werden ... Im vorliegenden Fall wäre aber zu erwarten gewesen, dass das Gericht über das Vorliegen des Schreibens vom 30.09. informiert wird und man ihm die Entscheidung, welche rechtliche Bedeutung es diesem Schreiben im anhängigen Eilverfahren beimessen will, selbst überlässt". Eine Information über das Schreiben des EBA hätte das Verwaltungsgericht von der Bahn auch deshalb erwartet, weil diese trotz "mehrerer unmissverständlicher schriftlicher Aufforderungen" seit Mai 2010 dem EBA keine Untersuchungen zum Artenschutz im Schlossgarten vorgelegt hatte.
Nach Ansicht von Brigitte Dahlbender spricht der Beschluss für sich: "Bei den Worten des VG muss man nicht mal zwischen den Zeilen lesen. Es wird überdeutlich klar, dass eine Mauschelclique aus Bahn und Behörden auch unter Verstoß gegen Recht und Gesetz versucht, Stuttgart 21 durchzuboxen und möglichst schnell Unumkehrbarkeit herzustellen. Es bleibt zu hoffen, dass nun auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart dies aufgreift und strafrechtlich gegen die Verantwortlichen vorgeht." Dabei erwartet der BUND auch eine Beantwortung der Frage, warum das EBA erst durch den Telefonanruf des Verwaltungsgerichtes von den bevorstehenden Baumfällarbeiten erfuhr, während das Innenministerium und die Stuttgarter Polizei offenbar bereits früher über die rechtswidrigen Pläne der Bahn informiert waren.
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Für Rückfragen:
Dr. Brigitte Dahlbender, BUND-Landesvorsitzende, Fon 0171 / 9341336
Berthold Frieß, BUND-Landesgeschäftsführer, Fon 0711/620306-0, berthold.friess(at)bund.net
Fast noch erschreckender als der ungeheuerliche Vorgang an sich, sind für mich die Folgen für die Bahn, die ich im Radio (DLF oder SWR kann ich nicht mehr sagen) zu hören bekam. Demnach hätte das VG die Bahn wohl g e r ü g t !!! Na das hat abschreckende Wirkung für die Zukunft! Respekt!
Dank an den BUND für den Einsatz und die Veröffentlichungen.
Jetzt gilt es die gerichtlichen Entwicklungen weiter zu unterstützen und – wie immer – „am Thema dranbleiben“.
Auffi geht’s.
Hier das Original: http://www.bund-bawue.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/verwaltungsgericht-stuttgart-bestaetigt-rechtsauffassung-des-bund-umfassend/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=1921&cHash=f3b66fffab
Gut, wer erstattet alles noch ne Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ?
Der BUND hat dabei den besten Rechtsstand.
Allerdings kann man nach dem Informationsfreiheitsgesetz von den Behörden (EBA, Innenministerium, Planungsbehörden) Informationen anfragen. Diese müssen unter Wahrung gewisser Fristen (4 bis 8 Wochen) übersandt werden. Thematisch wichtig wären Zuständigkeiten, Informationsfluss (wer hat wann welche Informationen erhalten und wie hat er sie bewertet und ggf. weitergegeben).
Wer mit den Behörden zu tun hat, würde ich raten die entsprechenden Personen wegen Befangenheit abzulehnen. Über diesen Antrag entscheidet der Vorgesetzte. In der Regel wird dieser Antrag abgelehnt, was wunderbare Optionen für Verwaltungsklagen eröffnet.
Bei zukünftigen Demonstrationen sollte dies mit der Einsatzleitung besprochen werden. Einsatzleiter, etc., die am 30.09./01.10. die Einsatzleitung
Das verhindert zwar nichts, nötigt der Polizei aber auf rechtsstaatliche Standards einzuhalten und sorgt dafür, dass sie ihre Arbeitsweise begründen muss. Diese Begründungen sind im Zweifelsfall ein Mittel für entsprechende Verwaltungsklagen. Außerdem kann man sie an die Presse weitergeben um eine entsprechende „Transparenz“ behördlicher Arbeit herzustellen.
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So, was wir alles schon wussten, wird nun bestätigt: es war rechtswidrig :´-( Und versch. Polizeibeamte haben sich in ihrem Forum schon vor diesem Schreiben geäußert, wie schlimm das auch für sie ist, falls sie rechtswidrig zur Durchsetzung die Arbeiten beschützt haben. Und? Wie fühlt es sich an? Ich könnte heulen!
Jetzt wird zwar vorläufig nicht mehr gefällt, aber Wasser abgraben hat den selben Effekt!
Ich habe gestern die Blutbuche besucht und war von ihrer Schönheit und Größe einfach überwältigt. @ Robin Wood und Parkschützer: Bitte, bitte schützt diese Bäume – Danke für euer bisheriges Engagement 🙂
Ich wurde von einem älteren Mann erst ganz harmlos angesprochen, als ich bei der Blutbuche stand – bis er immer provozierender wurde, die alten Bäume als Nutzholz, das ruhig weg kann und die Leute am Zaun als Berufsdemonstranten, informierte Gegner (wie ich) mit ihren fundierten Argumenten als \Pseudowissenschaftler\, Klugscheißer bezeichnete und behauptete, dass alle am Zaun rumlungern würden und nichts vernünftiges zu tun hätten. Richtig nett gewesen, dass \einseitige\ Gespräch. Keine Argumente, nur persönlich werden und rum stänkern, da kann man froh sein, wenn sich niemand provozieren läßt. Ach ja: wir sollen gefälligst den Schlossplatz aufräumen, er will sonntags über einen sauberen Platz schlendern. Ich sag nur: erstmal richtig informieren, das Hirn von Vorurteilen und Boshaftigkeit befreien und schöne Grüße nach Böblingen!
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Wird nun (von BUND oder PARKSCHÜTZER Orga-Team) endlich auch juristisch gegen den Tatbestand vorgegangen, daß die
aktuell betriebenen Baustellenarbeiten, nur aufgrund eines ignorierten Verbotes
überhaupt erst weitergeführt werden können?
Die Baumfällaktion der Bahn war, lt. Verwaltungsgericht, nicht legal (das muß doch Folgen haben!).
Man muß nach diesem illegalen Vorbereitungsakt doch eine schnelle Klage und gerichtliche, einstweilige Verfügung o.ä. zum Stop des Weiterbaues herbeiführen lassen.
Wenn ich das Parkverbot-Schild abflexe werde ich mein Auto anschliessend auch nicht ungestraft dort stehen lassen können.
Fehlt hier gerade nur ein Kläger?
Der BUND sollte unbedingt Strafanzeige stellen. Ich befürchte die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat kein Interesse nachzuforschen, es könnten unangenehme Wahrheiten ans Licht kommen.
Ja, wir sind dran, zusammen mit dem BUND.